Die Loft-WG
Datum: 01.03.2020,
Kategorien:
Erstes Mal
Gruppensex
Hardcore,
... zusammen machen, oder? Immerhin müssen wir ja ein Agreement treffen.
Wir hatten uns bis zu diesem Zeitpunkt eigentlich überhaupt noch nicht darauf geeinigt, dass sie nun tatsächlich bei mir einziehen wird. Wir hatten zwar miteinander geschlafen und es sah so aus, dass wir uns mochten, aber das hieß noch lange nicht, dass sie zukünftig meine Mitbewohnerin sein würde. Ich war zwar vorhin ungewollt etwas vorgeprescht, als sie mir bestätigte, dass ihr meine Bude und das dazu gehörige Inventar zwar gefallen würden und ich sie daraufhin fragte, ob sie einziehen wolle, aber soweit ich mich erinnern konnte, hatte sie mir das noch nicht zugesichert. Deshalb versuchte ich mich mit der Agreement-Formulierung an dieses Thema endgültig heran zu wagen auch weil sie soeben von sich aus darauf verwiesen hatte, dass da ja noch ein paar Lücken auszufüllen seien.
Mein Gefühl hatte mich nicht getäuscht. Karen stimmte zu.
Hm hm , nickte sie. Jetzt gleich?
Muss nicht jetzt sein können wir aber. Was denkst du?
Okay!
Sie setzte sich an Ort und Stelle auf den flauschigen Fußboden, ich tat es ihr gleich. So fingen wir an, die erforderlichen Angaben im Vertrag zu machen. Auf einmal wurde es sachlich. Beginn des Vertrages sollte in wenigen Tagen sein. Sie durfte kostenfrei in meinem Loft wohnen und würde zusätzlich einen vierstelligen finanziellen Betrag pro Monat erhalten. Dafür müsste sie mir mindestens drei, höchstens fünf Mal in der Woche für sexuelle Praktiken, die ...
... auf einem Extrablatt genauer aufgeführt werden sollten, zur Verfügung stehen. Die Kündigungsfrist würde vier Wochen betragen, wobei der Vermieter keine Angaben zu den Gründen machen muss. Dieser Passus war mir sehr wichtig, um etwaige Zicken, die ich mir versehentlich ins Haus geholt hätte, schnell wieder loszuwerden. Geschlechtsverkehr mit Nicht-Mietern bedarf in den Räumen des Lofts der Zustimmung des Vermieters. Regelmäßige Aidstests müssen vorgelegt werden. Und so weiter. Es gab noch andere Formalien, die in diesem Vertrag aufgeführt und geregelt wurden, um ein mir genehmes Zusammenleben nach meinen Vorstellungen zu gewährleisten. So wurden auch Sanktionierungs- und Rechtsanspruchsregelungen dargestellt ebenso wie Strafen für nicht erbrachte Leistungen. Viel interessanter aber als der Hauptvertrag war der Nebenvertrag, der alle sexuellen Praktiken regelte. Karen und ich füllten auch ihn zusammen aus. So erfuhr ich nochmals eine Menge über sie, was ihre sexuellen Erfahrungen und Vorstellungen betraf und vervollständigte damit mein nicht nur sexuelles Bild von ihr.
Aber zurück zum Sex-Fragebogen. Ich hatte mir gewisse Mindestvoraussetzungen geschaffen, die bei jeder der Frauen erfüllt sein mussten, damit sie mit mir in die Kiste springen durfte. Wollte sie mir zum Beispiel keinen ohne Kondom blasen, war das Weib durchgefallen. Das hätte mich ja vieler sexueller Möglichkeiten beraubt! Da ich sicher auch nicht vorhatte, die Mädchen ausschließlich einzeln zu beglücken, ...