1. Eine allzu geile Hausgemeinschaft Teil 02


    Datum: 23.12.2019, Kategorien: Sehnsüchtige Hausfrauen

    ... hinträumte, las sich Arnie in aller Ruhe den Mietvertrag durch. In der ganzen Euphorie und der Erleichterung, dass sie den Zuschlag bekommen hatten, hatte sich weder Marika noch er den Vertrag genau durchgelesen. Und ihn quasi leichtfertig unterschrieben. Jetzt zuhause ging er ihn Punkt für Punkt durch.
    
    Alles war so, wie Erkan, der Vermieter, es gesagt hatte. Der Mietzins war wie vereinbart 480,- Euro warm. An Nebenkosten kamen nur noch Strom und Telefon auf sie zu. Alles andere waren die normalen Paragraphen eines Standardmietvertrages, den man überall kaufen konnte. Unter anderem wurde hier die Vertragsdauer, Schönheitsreparaturen, Kündigung und so weiter, geregelt. Die Kaution betrug 1000 Euro, dazu war noch Vermerk, dass sie auch in Teilbeträgen von je 100 Euro in den ersten zehn Monaten entrichtet werden kann. Arnie erst überrascht, weil sie es beim Vertragsabschluss nicht zur Sprache kam, doch dann freute er sich sehr über das Zugeständnis des Vermieters. So konnten sie viel leichter etwaige Kosten beim Umzug verkraften. Bei den sonstigen Vereinbarungen war vermerkt, dass die Hausordnung ein Bestandteil des Vertrages sei und eine Zuwiderhandlung oder Nichteinhaltung zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages führt. Alles in allem war Arnie sehr zufrieden und es freute ihn, dass der Tenor des Vertrages, die vom Vermieter bei der Besichtigung eingeforderten „Dienstleistungen", nicht widerspiegelte.
    
    Dann las er sich die Hauordnung durch. Neben der Regelung der Ruhe ...
    ... im Haus, der Benutzung der Waschküche, des Trockenraumes und des Gartens, waren es die letzten Punkte die Arnie sofort ins Auge stachen. Hier war zu lesen, dass die Mieter zur Hausgemeinschaft gehörten und dadurch dem Vermieter ohne Einschränkung erlaubten, zu jeder Zeit ihre Wohnung betreten zu dürfen. Das gelte generell, ob sie zu Hause waren oder auch nicht. Natürlich erstreckte sich dieses Recht auch auf intime Bereiche wie Bad oder Schlafzimmer. Auch ist der Zugang zu Bildern oder Unterlagen in Papier oder elektronischer Form uneingeschränkt zu gewähren. Zweitschlüssel oder Passwörter sind ihm zu seiner freien Nutzung zu überlassen. Auch stand dort, dass die, bei der Wohnungsbesichtigung angebotenen und praktizierten „Dienstleistungen", über die ganze Mietdauer hinweg, vom Vermieter oder einer von ihm autorisierten Person immer wieder erneut und zu jeder Tages- und Nachtzeit eingefordert werden kann.
    
    Arnie war so vertieft in den Text, dass er kaum mitbekam, wie Marika aufstand und in der Toilette verschwand. Immer und immer wieder las er die letzten Absätze durch. Sein euphorisches Gewinnerlächeln wich ganz allmählich einem nachdenklichen Gesichtsausdruck. Da kam Marika wieder zurück,
    
    „Na du Miesepeter, hast du endlich am vertag was zum Mäkeln gefunden?"
    
    „Da ließ selbst!" brummte er und schob ihr mürrisch die Hausordnung hin.
    
    Lachend nahm Marika die Seite und beim Überfliegen der Zeilen wurde ihr Gesicht starr. Wieder begannen ihre Augen, über das Blatt zu ...
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