1. Sklavin per Gesetz - Teil 3


    Datum: 06.08.2019, Kategorien: Macht / Ohnmacht

    **** Dirk ****
    
    Der Staatsanwalt fuhr fort: „Die Gerichtsverhandlung findet bereits morgen um 10:30 Uhr in Saal 2 statt. Wir laden den Geschädigten, Herr Dirk Greese, als Zeuge der Anklage ebenfalls vor.“
    
    Christiane wurde zu einem der wartenden Polizeiwagen geführt. In ihrer durchscheinenden Bluse und dem knappen Minirock sah es verboten (scharf) aus, wie sie auf ihren Absatzschuhen zu dem Fahrzeug wackelte. Sie wird wohl die Nacht in U-Haft in der doch sehr dürftigen Bekleidung verbringen. Na, für die Wächter eine willkommene optische Abwechslung.
    
    „Welchen Schaden habe ich dadurch erlitten?“, fragte ich zuerst mich, und dann den Staatsanwalt.
    
    Dieser antwortete breit grinsend: „Sie haben einen Schaden zugesprochen bekommen. Ursprünglich ist ihre Frau, Entschuldigung, ihre Ex-Frau und jetzige Sklavin, die geschädigte. Mit dem Übergang in den Sklavenstand hat sie alle Rechte an Sie abgetreten. Und damit sind sie ein unmittelbar Geschädigter. Da ihre Sklavin, ob aus Unwissenheit oder aus was weiß ich für welchen Gründen, nicht Einspruch nach §37 Abs 1 Satz 3 des „Gesetzes zum Schutz der Ehe“ bei Verkündung des Urteil eingelegt hat, ist das Urteil auch nicht reversibel, auch wenn der Anwältin grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz nachgewiesen wird. Selbst Verfahrensfehler spielen jetzt keine Rolle mehr.“
    
    „Und wieso werde ich dann vorgeladen?“, fragte ich nach.
    
    „Nun“, erwiderte der Staatsanwalt: „Sie haben zum einen die Pflicht, auszusagen, bzw. in Ihrem Fall ...
    ... die Aussagen ihrer Sklavin rechtskräftig zu machen. Zum anderen haben Sie selbstverständlich noch die Möglichkeit, als Nebenkläger aufzutreten, um eine Entschädigung zu fordern. Natürlich im Namen ihrer Sklavin.“ Der letzte Satz entlockte ihm ein Grinsen.
    
    Der Staatsanwalt grüßte zum Abschied, und verließ dann unser Grundstück.
    
    Ich ging mit Chantal ins Haus, und sie musste mir erst mal einen Cappuccino machen. 15:45 ist genau die richtige Zeit dafür. Svenja, unsere Haushälterin, eine sehr resolute, aber auch sehr kompetente Frau von 28 Jahren, kam sofort mit den Worten: „Wie soll ich das verstehen? Sind Sie mit meiner Arbeit hier nicht zufrieden, dass Sie jemand anderen meine Aufgaben erfüllen lassen?“, zu mir. Svenja (sie war so lange wie wir sie kannten immer Alleinstehend, obwohl es sicherlich nicht an Ihrem Äußeren, und auch nicht an ihrem Wesen lag) hütete seit etwa 10 Jahren das Haus, wir hatten sie übernommen, als wir die Erbschaft meiner verstorbenen Schwiegereltern angetreten hatten. Sie arbeitete meist nur halbtags, da sie nicht hier rumsitzen musste, wenn eh keine Arbeit zu erledigen ist. Die Reinigungsarbeiten wurden eh von einer Fachfirma erledigt, wie auch die Pflege des Gartens und die Reinigung der beiden Swimmingpools (einer im Haus, einer draußen). Obwohl sie meist weniger als 30 Stunden die Woche für uns tätig war, erhielt sie trotzdem ein recht ordentliches Gehalt (2.500 Euro Grundgehalt, einen Mittelklassewagen zur eigenen Nutzung, sowie Zulagen, wenn ...
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