1. Frieda 01/02


    Datum: 11.05.2018, Kategorien: Inzest / Tabu

    ... für die normale Gesellschaft geschaffen». Mein Sohn sah das wohl anders und ging mit meinem Kleid in der Hand zur Kasse. "Sie lässt es gleich an" flüsterte er der Bedienung zu. "Schneiden Sie bitte eben die Etiketten raus? Dann kann ich bezahlen" Als ich das mitbekam, wollte ich protestieren. Aber der Blick von Holger ließ mich verstummen.
    
    Holger legte seinen Arm um meine Taille und geleitete mich in die Garage. "Für heute ist es genug. Aber wir werden noch viel besorgen müssen" ließ er mich lächelnd wissen und küsste mich auf den Mund. Ich wäre aus Scham am liebsten jedes Mal im Erdboden verschwunden. «Wenn uns jemand entgegen kam!» - nicht auszudenken! Aber Holger sagte "Gehe aufrecht und stolz! Du bist viel zu schön, als dass du etwas zu verbergen hast. Zeige deinem Gegenüber, wie schön du bist und wie stolz du auf deinen Körper bist!"
    
    Daheim angekommen machte ich mich daran, das Abendessen herzurichten. Holger wollte, dass ich dabei gleich mein neues Gewand weiter anbehalte. Und nach dem Essen setzten wir uns wie vereinbart zusammen und begannen zu überlegen. Schließlich sind wir zu einem Entschluss gekommen. Genau genommen, war es genau das, was Holger vorgeschlagen hatte und ich stimmte zu, weil ich eben sexgeil auf meinen Sohn war.
    
    * Ich stelle meinen Körper meinem Sohn als Sex-Spielzeug aus eigenen Wünschen zur Verfügung
    
    > Holger darf meinen Körper jederzeit, wann -- wo und - wie immer er will, benützen.
    
    > Er ist sogar berechtigt, ihn auch in seinem ...
    ... Beisein zu verleihen.
    
    * Ich habe mich an eine Kleiderordnung zu halten
    
    > Jede Art herkömmlicher Hosen, bei denen der Schritt geschlossen ist, ist mir verboten
    
    > Jede Art von Büstenhalter, bei dem die Nippel abgedeckt sind, ist mir verboten
    
    > Alles Gewand muss so geschnitten sein, dass jederzeit ein Zugriff auf Titten und auf Fotze möglich ist
    
    > Knöpfe, die höher als die Nippel liegen, dürfen nicht geschlossen werden
    
    > Zu Hause sind mir im Höchstfall drei Kleidungsstücke erlaubt, wobei ein Paar Schuhe nicht als Kleidungsstück gelten. Außerdem haben die Kleidungsstücke nach Möglichkeit wenigstens durchscheinend, wenn nicht transparent zu sein
    
    > Die Regelung mit den drei Kleidungsstücken gilt uneingeschränkt, das heißt auch bei Besuchen
    
    > Für auswärts frage ich nach, ob eine bestimmte Art der Kleidung gewünscht wird. Anderenfalls gilt, dass im Höchstfall vier (im Winter sechs) Kleidungsstücke erlaubt sind. Und die müssen so geschaffen sein, dass ein Berühren oder Zeigen meines Körpers ohne Schwierigkeiten möglich ist.
    
    > Nur für meinen Beruf als Sekretärin darf ich mich kleiden, wie ich es für noch vertretbar halte. Für jegliche Art von Unterwäsche gibt es jedoch keine Ausnahme. Auch bleiben in diesem Fall alle Überhosen für mich verboten
    
    * Es ist mir verboten, beim Sitzen meine Knie näher als 25 cm zusammenzuhalten
    
    * Ich verpflichte mich, grundsätzlich, meinen Rock oder das Kleid beim Setzen so zu heben, sodass ich nie auf dem Rockstoff sitze
    
    * ...