-
Strafe 03: Disziplinarstrafe
Datum: 14.03.2018, Kategorien: BDSM
... Zellentür wieder hinter ihm schloss. Er war zugleich tief verzweifelt und stolz darauf, dass er sich endlich einmal gewehrt hatte. Er verbrachte die Nacht auf der Pritsche der Arrestzelle. Nachdem er eine Ewigkeit einfach nur ungläubig in die Dunkelheit vor ihm gestarrt hatte, schlief er endlich ein. * Der OvD klärte ihn am folgenden Morgen darüber auf, dass er ihn wegen seiner akuten Gewalttätigkeit und der davon ausgehenden Gefahr für die allgemeine Sicherheit in die Zelle verbracht hatte. Ohne einen weiteren Strafbefehl musste er jetzt jedoch wieder aus seiner Haft entlassen werden. Er wurde zunächst in den Sanitätsbereich gebracht, wo seine Schrammen im Gesicht nochmals versorgt wurden. Man verzichtete allerdings darauf, ihn sorgfältig zu untersuchen und fragte ihn lediglich, ob er ansonsten irgendwelche Schmerzen oder Probleme habe. Er verneinte. Er weigerte sich strikt, sich zum Verhör durch seine unmittelbaren Disziplinarvorgesetzten führen zu lassen und drohte damit, seinem Kompaniechef ins Gesicht zu spucken. Der OvD verpasste ihm eine schallende Ohrfeige und entschuldigte sich sofort bei ihm dafür. Er wurde schließlich einmal mehr ins Stabsgebäude gebracht. Das Verhör wurde durch den Bataillonskommandeur höchstpersönlich und in Anwesenheit des vor Wut beinahe platzenden Hauptmanns S. durchgeführt. Der Oberst stellt ihm einige Fragen zum Tathergang, die er ruhig und gefasst beantwortete. Warum er in diesem Moment nicht auf die Idee gekommen war ...
... auszupacken, was sich während der letzten vier Wochen um ihn herum abgespielt hatte, konnte er hinterher selbst nicht mehr beantworten. Er wurde wegen Gewaltanwendung gegen einen Kameraden und unter Berücksichtigung seiner vorherigen, noch nicht vollständig verbüßten Disziplinarstrafe zu zwei Wochen Disziplinararrest verurteilt. Bis die Strafanordnung vom zuständigen Truppendienstgericht kam, vegetierte er noch eine gute Woche lang in seinem kargen Zimmer im Stabsgebäude vor sich hin. * Er wurde vom OvD und vom wachhabenden Unteroffizier zur ärztlichen Untersuchung und zur Bestätigung seiner Haftfähigkeit durch den Stabsarzt gebracht. Er musste seinen Oberkörper frei machen. Der Stabsarzt hörte sein Herz ab, maß den Blutdruck und stellte ihm die üblichen formalen Fragen, ob er irgendwelchen gesundheitlichen Einschränkungen unterliege. Dann führte man ihn in den Zellentrakt des Wachlokals ab, wo er in seine Zelle verbracht und vom OvD über die Vollzugsregeln des Disziplinararrests aufgeklärt wurde: Die Pritsche hatte tagsüber hochgeklappt zu sein, und er hatte entweder ordentlich auf seinem Stuhl zu sitzen oder er durfte in der Zelle umhergehen. Es war ihm verboten, sich auf den Boden zu setzen oder zu legen oder seinen Kopf auf den Tisch zu legen. Er durfte irgendeinen Stuss aus der Soldatenbibliothek lesen und erhielt einen Bleistift und ein paar Blatt Papier. Er bekam einen Waschlappen, ein Handtuch und eine Zahnbürste ausgehändigt. Er durfte täglich eine halbe Stunde ...