1. Sklavin per Gesetz - Teil 1


    Datum: 21.11.2017, Kategorien: Macht / Ohnmacht

    \"Bitte erheben Sie sich\" ertönte die Stimme des Gerichtsdieners.
    
    Die Richter betraten den Großen Gerichtssaal. Nach einer 20 minütigen Beratung schienen Sie das Urteil gefällt zu haben.
    
    Die 3 in rote Roben gekleideten Frauen nahmen vor Ihren Sitzen Aufstellung, und die vorsitzende Richterin öffnete die Mappe, in der sich der Urteilsspruch befand.
    
    Gespannte Stille herrschte im Saal.
    
    Dann vernahm man die Stimme der Richterin:
    
    \"Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil:
    
    Die Angeklagte Chantal Greese, geborene Weiland, wird wegen wiederholtem Ehebruch zu 20 Jahren Privatsklaverei an ihren derzeitigen Ehemann Dirk Greese gegeben.\"
    
    Die Richterinnen setzten sich.
    
    Erneut ergriff die Vorsitzende das Wort.
    
    \"Die Beklagte hat nachweislich mehrfach Ehebruch begangen. Dies geschah, wie eindeutig nachgewiesen wurde, zum einen um dem Ehemann psychischen Schaden zuzufügen, zum anderen jedoch aus eigenen niederen Motiven: Der eigenen Befriedigung.
    
    Das Strafmaß resultiert aus §7 Abs. 4 und 5 sowie §9 Abs 3 Satz 3 des \'Gesetz zum Schutz der Ehe\' vom 01.07.2010.
    
    Der Kläger hat dieser Regelung zugestimmt, die Beklagte muss entsprechend §11 Absatz 2 nicht einbezogen oder vorher informiert werden.
    
    Der gesamte Besitz der Beklagten, über den sie zum Zeitpunkt der Klageerhebung verfügt hat, geht in den Besitz des Klägers. Dies sind Sach- und Vermögenswerte in Höhe von ca. 120 Millionen Euro.
    
    Der Kläger, darf über seine Sklavin frei verfügen, er ...
    ... darf sie jedoch nicht veräußern. Der Kläger hat das Recht, das Strafmaß innerhalb diese Zeitraumes um bis zu 20 weitere Jahre ohne Angabe von Gründen zu verlängern.
    
    Die Ehe wird geschieden, der Kläger hat jederzeit das Recht, wieder eine Ehe einzugehen.
    
    Die Sklavin verliert ab sofort den Status Mensch, und ist damit als Sache anzusehen.
    
    Gegen dieses Urteil ist daher keine Revision möglich.
    
    Der Kläger darf nun sein Eigentum in Besitz nehmen. Nach der Besitzübernahme bekommt die Sklavin die ersten Regeln, die Ihr neuer Herr aufgestellt hat, verlesen.\"
    
    Die frisch ernannte Sklavin saß kreidebleich und zitternd auf der Anklagebank, während der Kläger sie breit grinsend ansah.
    
    **** Dirk ****
    
    Tja, da hatte ich sie nun wieder. Ich hatte Chantal mit 19 Jahren vor etwas über einem Jahr geheiratet, als sie gerade 18 war. Sie war Alleinerbin einer Kaufhauskette, ich dort damals noch Praktikant während meines Physik-Studiums, welches ich mit \'summa cum laude\' kurz vor unserer Hochzeit abgeschlossen hatte. Ihre Eltern sind 2 Wochen nach unserer Eheschließung mit dem Privatjet tödlich verunglückt.
    
    Es war für sie \'Liebe auf den ersten Blick\', ich fand sie anfangs zickig und verklemmt. Gut das ist sie immer noch. Vor allem verklemmt, beim Sex muss immer das Licht aus sein, und mehr als den Busen darf ich nicht mit den Händen berühren. Ich glaube, dass ich sie höchstens 1 oder 2 mal nackt gesehen habe.
    
    Wie das mit dem Fremdgehen gelaufen ist, das war mir anfangs ...
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