Fickfleisch Teil 12-13
Datum: 19.08.2020,
Kategorien:
BDSM
... verstösst gegen §1. Das gilt auch für schriftliche oder telefonische Anweisungen.
§3 -- Grundsätzlich gilt das Gebot der „Geilhaltung". Das bedeutet, dass die sub ständig dafür zu sorgen hat, dass sie sexuell erregt ist. Sie sollte also möglichst ständig masturbieren, mit oder ohne Hilfsmittel und dafür Sorge tragen, dass sie nass und zugänglich ist. Sollte es nicht anders möglich sein, so hat sie entsprechende Vibratoren zu tragen
Stella´s Finger ging in die Höhe.
„Ja, Stella?"
„Ähm. Gilt das nur hier oder auch bei mir zu Hause und auf der Arbeit?"
„Es gilt hier auf jeden Fall immer! Zu Hause bei Dir, wenn Du alleine bist, möglichst auch, sofern es nicht Deinen Tagesablauf stört. Das Gleiche gilt für Deinen Arbeitsplatz."
„Ich soll also im Ernst möglichst IMMER WICHSEN???! Auch auf der Arbeit?"
„Ja."
„GEIL!"
Gudrun konnte nicht anders, sie musste grinsen. Reinhard auch.
„Schön, dass Dir die Regel gefällt! Fahren wir fort."
Stella allerdings zeigte wieder auf. Ziemlich hektisch wedelte sie mit ihrer Hand.
"Du hast noch eine Frage?"
"Ja. Darf ich jetzt damit anfangen?"
Reinhard verdrehte die Augen. Gudrun kicherte verhalten.
"Nein, noch nicht. Du musst Dich noch auf die Regeln konzentrieren und das kannst Du nicht, wenn Du vor Lust Dein Gehirn abschaltest."
Stella zog eine bedauernde Schnute.
"Ach so. Entschuldigung. Schade."
"Okay. Weiter geht´s."
§4 - Die sub hat sich jeden Tag mindestens einen Orgasmus ...
... herbeizuführen, erwünscht sind allerdings möglichst mehrere.
§5 - Sexuelle Interaktion gleich welcher Art mit Personen außerhalb unserer Konstellation sind nicht erlaubt, es sei denn, sie werden ausdrücklich vom Dom gestattet oder befohlen.
§6 - Die sub ist für ihre körperliche Hygiene verantwortlich, soll aber auf Parfums jeder Art im Intimbereich verzichten. Der Analbereich muss jederzeit zugriffsbereit und genügend geweitet sein, damit ein problemloses Eindringen gewährt ist. Dazu sind regelmäßig genügend große Analplugs zu tragen und es ist allabendlich eine Weitungsübung durchzuführen.
§7 - Das optische Erscheinungsbild und die Kleidung der sub sind so zu wählen, dass es aufreizend ist und sexuelle Erregung bewirkt. Dies hat sie in Eigenregie zu verantworten, es sei denn der Dom äußert im Vorfeld spezielle Wünsche.
§8 - Dem Dom ist immer mit angemessenem Respekt zu begegnen.
§9 - Der Dom verpflichtet sich, Sorge für die körperliche und geistige Unversehrheit der subs zu tragen. Notwendige körperliche Züchtigungen wird er so ausführen, dass auf keinen Fall bleibende Schäden hinterlassen werden.
§10 - Zwischen den subs werden keinerlei Eifersüchteleien, Rumgezicke oder Stutenbissigkeit geduldet.
§11 - Jede sub muss sich sexuell kontinuierlich selbständig weiterbilden, bis sie sämtlichen sexuellen Praktiken verinnerlicht hat.
§12 -- Fernsehen ist verboten, es sei denn es handelt sich um sexuelle Inhalte. Ansonsten ist es ausdrücklich erwünscht so oft wie möglich ...