1. Der verdorbene Cuckold (Netzfund)


    Datum: 11.11.2019, Kategorien: BDSM Fetisch Voyeurismus / Exhibitionismus

    ... abzulegen, egal wer da ist, also los, geh nach oben und zieh dich aus und dann erscheinst du im Wohnzimmer." Mir blieb nicht anderes übrig, ich tat was mir geheißen.
    
    Als ich dann unten im Wohnzimmer erschien, waren die Herrschaften beim Sekt trinken. Sofort wurde ich mit Spot und Hohn begrüßt und von allen Seiten begutachtet.. Die Herrschaften nahmen nun Platz. Meine Frau und ich mußten jetzt vor Ingeborg treten und diese las jetzt den Vertag vor.
    
    Der Vertag hatte folgenden Wortlaut :
    
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    VERTRAG
    
    Zwischen den Eheleuten Manfred J, nachfolgend bezeichnet als „SKLAVE“, und Lisa J., nachfolgend bezeichnet als „HERRIN“, wird heute folgender Vertrag geschlossen:
    
    §1
    
    Mit der Heirat der beiden Vertragspartner beginnt die Unterwerfung des Ehemannes.
    
    Als SKLAVE begibt sich bedingungslos in die Hand seiner HERRIN.
    
    Er ist weniger als ein Nichts, und hat sich selbst aufgegeben, er lebt, außerhalb seiner beruflichen Tätigkeit, nur noch als devoter Sklave seiner HERRIN. Sein Geist und sein Körper gehören ausschließlich der HERRIN und stehen ihr, zu jeglicher Benutzung, überall und jederzeit zur Verfügung.
    
    §2
    
    Den Befehlen der HERRIN ist unverzüglich und widerspruchslos Folge zu leisten, auch wenn sie seinen Wünschen und Neigungen widersprechen.
    
    §3
    
    Die Pflichten des SKLAVEN
    
    Der SKLAVE hat sich auf Befehl der Herrin vollkommen zu entkleiden und splitternackt ...
    ... umherzulaufen, dieses gilt auch in Anwesenheit anderer Personen.
    
    Der SKLAVE hat stets im Intimbereich und unter den Achseln glatt rasiert zu sein.
    
    §4
    
    Primäre Pflichtaufgaben
    
    Nach dem Geschlechtsverkehr seiner HERRIN mit anderen Personen, hat der SKLAVE unverzüglich die fremdbesamte Fotze seiner HERRIN sauber zu lecken. Auch andere Körperteile die die Spuren von Sperma oder Fotzenschleim aufweisen sind mit der Zunge zu reinigen. Alle aufgeleckten Geilsäfte sind von dem SKLAVEN zu schlucken.
    
    Sollte die HERRIN das Verlangen haben den Liebesakt zu wiederholen, hat der Sklave den Schwanz des Lovers mit dem Mund wieder zur vollständigen Standfestigkeit zu bringen.
    
    §5
    
    Da die HERRIN ein klitoraler Typ ist, und sie ihren Höhepunkt nur durch Oralverkehr erreicht, ist der SKLAVE verpflichtet, sie nach Anordnung allerorts und überall und gleich welcher Umstände, mit der Zunge zu befriedigen. Der Anspruch auf diese Befriedigungsart bleibt auch während ihrer Regelblutung bestehen und ist durch den SKLAVEN tabu – und widerstandslos zu vollziehen.
    
    Eine Penetration der HERRIN durch den SKLAVEN ist ausgeschlossen, ebenso darf der SKLAVE sich nicht selbst befriedigen, es sei den er erhält dazu ausdrücklich den Befehl.
    
    §6
    
    Der SKLAVE kann jederzeit vorgeführt werden, auch an Orten, die die HERRIN für geeignet erachtet, dieses kann auch von beauftragten Personen vorgenommen werden.
    
    Die HERRIN ist berechtigt mit allen Handlungen auch Dritte zu beauftragen.
    
    Der SKLAVE ...