1. Sklavenvertrag


    Datum: 01.10.2017, Kategorien: BDSM Fetisch Transen

    Sklavenvertrag
    
    Sklavenvertrag Ludwigsburg, 28.08.2018
    
    §1 Dieser Vertrag regelt die Ausbildung des Sklaven SchwanznutteCaroline durch seinen Herrn Dieter48.
    
    §2 Herr und Sklave sind sich darüber einig, daß es Ziel dieser Ausbildung ist den
    
    Sklaven zu einem weitgehend tabufreien, uneingeschränkt benutzbarem Sexspielzeug
    
    für seinen Herrn und Dritte abzurichten. Die Ausbildung erstreckt sich ausschließlich
    
    auf sexuelle Bereiche.
    
    §3 Der Sklave verpflichtet sich hiermit zu absolutem Gehorsam gegenüber seinem Herrn.
    
    Er wird seine Ausbildung ernsthaft betreiben, ausreichend Zeit bereitstellen und
    
    absolut ehrlich gegenüber seinem Herrn sein. Innerhalb der vereinbarten Grenzen
    
    wird er absolut alles tun was sein Herr verlangt.
    
    §4 Der Herr verpflichtet sich hiermit seinen Sklaven umfassend in allen Bereichen sexueller
    
    Benutzbarkeit abzurichten, ihm jegliche Hemmungen oder Schamgefühle abzuerziehen
    
    und ihn systematisch zu einem Sexspielzeug für jedermann abzurichten. Der
    
    Herr ist dabei verantwortlich für die Gesundheit des Sklaven und wird ihn keinerlei
    
    körperlicher Gefahren aussetzen.
    
    §5 Die Erziehung erfolgt per Mail, Telefon, Chat und bei regelmäßigen Livetreffen.
    
    Der Sklave ist verpflichtet seinen Maileingang mindestens alle 2 Tage zu
    
    kontrollieren. Reale Treffen werden vom Herrn mindestens 4 Tage vorher eingefordert
    
    und sind vom Sklaven innerhalb von 2 Tagen zu bestätigen. Sollte der Sklave zum
    
    geforderten Termin nicht zur ...
    ... Verfügung stehen, hat er seinem Herrn mind. 2
    
    Ersatztermine nicht mehr als 1 Woche später vorzuschlagen. Aufgaben die der Sklave
    
    in Abwesenheit seines Herrn auszuführen hat, sind bis zu dem gesetzten Termin zu
    
    erledigen und anschließend sofort per Mail zu berichten.
    
    §6 Der Sklave hat seinen Körper zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder verlangten Weise
    
    seinem Herrn, oder auf Befehl seines Herrn Dritten zur Verfügung zu stellen.
    
    §7 Der Sklave ist verpflichtet seinen Körper, der als Eigentum des Herrn zu betrachten
    
    ist, zu pflegen und jederzeit gesund und verwendbar zu halten.
    
    §8 Der Herr hat das Recht dem Sklaven einen beliebigen Namen zu geben, den dieser tragen
    
    und benutzen wird. Sollte ein Dritter den Sklaven mit seinem Sklavennamen ansprechen,
    
    so hat der Sklave diesem ohne jede Einschränkung zu gehorchen.
    
    §9 Dieser Vertrag gilt zunächst für 3 Monate und verlängert sich dann unbefristet. Er
    
    kann vom Herr jederzeit, vom Sklaven jedoch nur im Falle eines erheblichen Vertrags-
    
    verstosses des Herrn, gekündigt werden. Darüber hinaus erhält der Sklave ein Sonder-
    
    kündigungsrecht mit einer Frist von 6 Monaten, in denen der Herrn noch unein-
    
    geschränkt über ihn verfügen kann.
    
    §10 Herr und Sklave verpflichten sich nach Beendigung dieses Vertrages jedes Dokument,
    
    auch in elektronischer Form, das im Rahmen dieser Ausbildung entstand zu vernichten.
    
    §11 Der Herr hat das Recht den Sklaven jederzeit befristet oder auf Dauer Dritten ...
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