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Sklavenvertrag
Datum: 01.10.2017, Kategorien: BDSM Fetisch Transen
Sklavenvertrag Sklavenvertrag Ludwigsburg, 28.08.2018 §1 Dieser Vertrag regelt die Ausbildung des Sklaven SchwanznutteCaroline durch seinen Herrn Dieter48. §2 Herr und Sklave sind sich darüber einig, daß es Ziel dieser Ausbildung ist den Sklaven zu einem weitgehend tabufreien, uneingeschränkt benutzbarem Sexspielzeug für seinen Herrn und Dritte abzurichten. Die Ausbildung erstreckt sich ausschließlich auf sexuelle Bereiche. §3 Der Sklave verpflichtet sich hiermit zu absolutem Gehorsam gegenüber seinem Herrn. Er wird seine Ausbildung ernsthaft betreiben, ausreichend Zeit bereitstellen und absolut ehrlich gegenüber seinem Herrn sein. Innerhalb der vereinbarten Grenzen wird er absolut alles tun was sein Herr verlangt. §4 Der Herr verpflichtet sich hiermit seinen Sklaven umfassend in allen Bereichen sexueller Benutzbarkeit abzurichten, ihm jegliche Hemmungen oder Schamgefühle abzuerziehen und ihn systematisch zu einem Sexspielzeug für jedermann abzurichten. Der Herr ist dabei verantwortlich für die Gesundheit des Sklaven und wird ihn keinerlei körperlicher Gefahren aussetzen. §5 Die Erziehung erfolgt per Mail, Telefon, Chat und bei regelmäßigen Livetreffen. Der Sklave ist verpflichtet seinen Maileingang mindestens alle 2 Tage zu kontrollieren. Reale Treffen werden vom Herrn mindestens 4 Tage vorher eingefordert und sind vom Sklaven innerhalb von 2 Tagen zu bestätigen. Sollte der Sklave zum geforderten Termin nicht zur ...
... Verfügung stehen, hat er seinem Herrn mind. 2 Ersatztermine nicht mehr als 1 Woche später vorzuschlagen. Aufgaben die der Sklave in Abwesenheit seines Herrn auszuführen hat, sind bis zu dem gesetzten Termin zu erledigen und anschließend sofort per Mail zu berichten. §6 Der Sklave hat seinen Körper zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder verlangten Weise seinem Herrn, oder auf Befehl seines Herrn Dritten zur Verfügung zu stellen. §7 Der Sklave ist verpflichtet seinen Körper, der als Eigentum des Herrn zu betrachten ist, zu pflegen und jederzeit gesund und verwendbar zu halten. §8 Der Herr hat das Recht dem Sklaven einen beliebigen Namen zu geben, den dieser tragen und benutzen wird. Sollte ein Dritter den Sklaven mit seinem Sklavennamen ansprechen, so hat der Sklave diesem ohne jede Einschränkung zu gehorchen. §9 Dieser Vertrag gilt zunächst für 3 Monate und verlängert sich dann unbefristet. Er kann vom Herr jederzeit, vom Sklaven jedoch nur im Falle eines erheblichen Vertrags- verstosses des Herrn, gekündigt werden. Darüber hinaus erhält der Sklave ein Sonder- kündigungsrecht mit einer Frist von 6 Monaten, in denen der Herrn noch unein- geschränkt über ihn verfügen kann. §10 Herr und Sklave verpflichten sich nach Beendigung dieses Vertrages jedes Dokument, auch in elektronischer Form, das im Rahmen dieser Ausbildung entstand zu vernichten. §11 Der Herr hat das Recht den Sklaven jederzeit befristet oder auf Dauer Dritten ...