Sklavenvetrag
Datum: 24.10.2018,
Kategorien:
BDSM
Fetisch
Hardcore,
Vertrags-Status
Dieser Vertrag wurde vorgeschlagen am: _________________________________
Die Sklavin/Dev. hat den Vertrag akzeptiert am: ___________________________
Sklavenvertrag
Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen der Sklavin/Sub ___________________________
(künftig Sklavin genannt) und ihrem Herrn _______________________ (künftig Herr genannt)
Dieser Vertrag wird von beiden Partnern freiwillig akzeptiert.
Beide Vertragspartner verpflichten sich moralisch die in diesem Vertrag beschlossenen Regeln, so genau wie möglich einzuhalten.
1.) Die Sklavin/Sub schenkt sich ihrem Herrn vollkommen als Eigentum und verpflichtet sich ihm während des Zusammenseins zu dienen.
Sie wird ihr Leben in dieser Zeit vollkommen und ohne Einschränkung in seine Hände legen.
Der Vertrag ist unbegrenzt gültig und kann nur von ihrem Herrn gekündigt werden.
2.) Die Sklavin/Sub verpflichtet sich auf sklavenzentrale.com einen Acount einzurichten und dort ein sexuelles Tagebuch zu führen.
3.) Die Sklavin/Sub führt nur die beruflichen Tätigkeiten und Arbeiten aus, die ihr Herr billigt, ungeachtet ihrer früheren beruflichen Qualifikation.
4.) Ohne anderslautende Anordnung hat sich die Sklavin im Haus sofort zu entblößen, bzw. sich so zu kleiden, das Titten, Fotze und Arsch immer frei
zugänglich sind, wenn sich Ihr Herr angesagt hat.
5.) Der Sklavin/Sub ist es verboten, folgende Kleidungsstücke zu tragen: Slips, außer an den Tagen ihrer Regel, BH, außer ...
... nach vorheriger Erlaubnis
durch ihren Herrn. Es sei denn beim BH sind die Brustwarzen frei gelegt.
6.) Die Sklavin/Sub darf während ihrer Schlafenszeit keine Kleidung tragen.
7.) Der Sklavin/Sub ist es untersagt, ohne Erlaubnis ihres Meisters zum Orgasmus zu kommen.
8.) Die Sklavin/Sub hat zu keiner Zeit einen Anspruch auf einen Orgasmus, es sei denn, der Herr räumt dies ein.
9.) Der Sklavin/Sub ist es verboten, ihre Scham oder ihre Brüste zu berühren, außer wenn ihr Meister sie dazu auffordert oder es erlaubt.
10.) Der Herr kann über die Sklavin nach freiem Ermessen verfügen, oder dieses Recht zeitweise auf andere übertragen.
11.) Die Sklavin/Sub darf keinen sexuellen Kontakt zu anderen Männern oder Frauen haben, es sei denn ihr Herr befiehlt es, oder erlaubt es.
12.) Der Sklavin/Sub wird (nach vorheriger Anfrage durch die Sklavin) gestattet, ihre Freunde, Eltern oder Verwandte zu besuchen. Ihr Herr darf seine
Zustimmung ohne Angabe von Gründen jederzeit verweigern.
13.) Die Sklavin/Sub darf sich nach ihren Vorstellungen kleiden, so lange sie damit ihre Kleidungsregeln nicht verletzt und sie ihren Herrn vor
Verlassen des. Hauses um sein Einverständnis gebeten hat.
14.) Der Herr kann die Sklavin für Verfehlungen nach seinem Ermessen bestrafen. Die Sklavin hat nicht das Recht Kritik an der Strafe oder dem
Strafmaß zu üben.
15.) Der Herr kann die Sklavin/Sub zu seinem Lustgewinn in jeder erdenklichen Weise züchtigen und ihr Schmerzen ...